...werden zum Zweck der Prävention eingesetzt, wenn es die besondere Gefährlichkeit der Person erfordert, aber die Maßnahme hat nicht den Zweck der Rechteseinbuße, sprich Freiheitsentzug, vorbeugende Maßnahmen werden in der Bevölkerung immer noch mit Strafvollzug gleich gesetzt....und kommen nur bei §§ 21, 22, 23 StGB zu Anwendung.
Das StGB befolgt für den Täter das günstige Prinzip des Vikariierens, die vorbeugende Maßnahme wird grundsätzlich unter voller Anrechnung auf die Strafe vor dieser, stellvertretend zur Strafe (meist über einen längeren Zeitraum)vollzogen .
Vorbeugende Maßnahmen...
Das StGB befolgt für den Täter das günstige Prinzip des Vikariierens, die vorbeugende Maßnahme wird grundsätzlich unter voller Anrechnung auf die Strafe vor dieser, stellvertretend zur Strafe (meist über einen längeren Zeitraum)vollzogen .