AUS für die S 18!
Was außer der Landesregierung allen längst klar war, ist jetzt vom Verfassungsgerichtshof https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/7/4/CH0003/CMS1151912290549/bodensee_schnellstrasse_v89-02.pdf entschieden worden: Die seit 30 Jahren geplante und heftig umstrittene Bodenseeschnellstraße S 18, mitten durch das Naturschutzgebiet "Lauteracher Ried", kann nicht gebaut werden, weil die Trassenverordnung verfassungswidrig ist.
Die APA-Meldung dazu:
APA0116 5 CI 0293 WI Mo, 03.Jul 2006
Gericht/Verkehr/Umwelt/Tiere/Naturschutz/VfGH/Vorarlberg
Bodensee-Schnellstraße: VfGH kippte Strecke wegen Vogelschutzgebiet
Utl.: "Wachtelkönig" hat Vorrang =
Bregenz (APA) - Der seit Jahrzehnten schwelende Streit um die
geplante Bodensee-Schnellstraße (S18) ist fürs erste entschieden: Der
Verfassungsgerichtshof hat die Trassenführung für rechtswidrig erklärt,
weil sie mitten durch ein Vogelschutzgebiet ("Wachtelkönig") geführt hätte.
Die seit 30 Jahren geplante Schnellstraße sollte auf sieben
Kilometern Länge die Rheintalautobahn A 14 mit dem Schweizer
Autobahnnetz verbinden und die Stadt Bregenz und die umliegenden
Gemeinden Lochau, Hard, Fußach und Höchst vom Transitverkehr entlasten.
Diese Streckenführung haben die Verfassungsrichter nun vorerst untersagt.
Zwei Anrainer-Gemeinden - die Schweizer Ortsgemeinde Au und die
Marktgemeinde Lustenau - hatten die 1997 erlassene Trassenverordnung für
die S18 beim Verfassungsgerichtshof angefochten und nun in einem am
Montag veröffentlichten VfGH-Erkenntnis Recht bekommen. Begründung: Zwar
hält die geplante Straße einen Mindestabstand von 150 Metern zum etwas
weiter nördlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet "Lauteracher Ried" -
sehr wohl betroffen sind allerdings andere schützenswerte Gebiete. Dies
wurde bei den Planungsarbeiten nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Verfassungsrichter urteilen nun, dass in dieser Region "ein
zusammenhängendes besonderes Schutzgebiet besteht, das neben dem
'Lauteracher Ried' im engeren Sinn auch die Gebietsteile 'Soren' und
'Gleggen-Köblern' umfasst". Und anders als bei der "Lauteracher Ried"
ist zum nördlich gelegenen "Soren" sowie zum südlich gelegenen
"Eichwald" und "Gleggen-Köblern" kein Mindestabstand zur Trasse
eingeplant - die Gebiete schließen direkt an die geplante Straße an und
wurden wegen des dort heimischen "Wachtelkönigs" auch vom Europäischen
Gerichtshof als schützenswert erachtet.
Da bei der Planung der Bodensee-Schnellstraße lediglich die
"Lauteracher Ried" berücksichtigt wurde, nicht jedoch die anderen in das
Vogelschutzgebiet einzubeziehenden Regionen, waren die "Überlegungen zur
'Umweltverträglichkeit' der dann verordneten Trasse für die gehörige
Entscheidungsfindung (...) unzureichend", urteilen die
Verfassungsrichter. Den Anträgen auf Aufhebung eines Teils der Trasse
wurde daher stattgegeben, "wiewohl die Rechtswidrigkeit die gesamte
Trasse betrifft".
(Schluss) has/af
Damit ist der Central Park im Unteren Rheintal gerettet, SteuerzahlerIn erspart sich 420 Millionen Euro und der Weg ist frei für eine intelligentere Lösung.
Ein guter Tag für Vorarlberg!

Die APA-Meldung dazu:
APA0116 5 CI 0293 WI Mo, 03.Jul 2006
Gericht/Verkehr/Umwelt/Tiere/Naturschutz/VfGH/Vorarlberg
Bodensee-Schnellstraße: VfGH kippte Strecke wegen Vogelschutzgebiet
Utl.: "Wachtelkönig" hat Vorrang =
Bregenz (APA) - Der seit Jahrzehnten schwelende Streit um die
geplante Bodensee-Schnellstraße (S18) ist fürs erste entschieden: Der
Verfassungsgerichtshof hat die Trassenführung für rechtswidrig erklärt,
weil sie mitten durch ein Vogelschutzgebiet ("Wachtelkönig") geführt hätte.
Die seit 30 Jahren geplante Schnellstraße sollte auf sieben
Kilometern Länge die Rheintalautobahn A 14 mit dem Schweizer
Autobahnnetz verbinden und die Stadt Bregenz und die umliegenden
Gemeinden Lochau, Hard, Fußach und Höchst vom Transitverkehr entlasten.
Diese Streckenführung haben die Verfassungsrichter nun vorerst untersagt.
Zwei Anrainer-Gemeinden - die Schweizer Ortsgemeinde Au und die
Marktgemeinde Lustenau - hatten die 1997 erlassene Trassenverordnung für
die S18 beim Verfassungsgerichtshof angefochten und nun in einem am
Montag veröffentlichten VfGH-Erkenntnis Recht bekommen. Begründung: Zwar
hält die geplante Straße einen Mindestabstand von 150 Metern zum etwas
weiter nördlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet "Lauteracher Ried" -
sehr wohl betroffen sind allerdings andere schützenswerte Gebiete. Dies
wurde bei den Planungsarbeiten nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Verfassungsrichter urteilen nun, dass in dieser Region "ein
zusammenhängendes besonderes Schutzgebiet besteht, das neben dem
'Lauteracher Ried' im engeren Sinn auch die Gebietsteile 'Soren' und
'Gleggen-Köblern' umfasst". Und anders als bei der "Lauteracher Ried"
ist zum nördlich gelegenen "Soren" sowie zum südlich gelegenen
"Eichwald" und "Gleggen-Köblern" kein Mindestabstand zur Trasse
eingeplant - die Gebiete schließen direkt an die geplante Straße an und
wurden wegen des dort heimischen "Wachtelkönigs" auch vom Europäischen
Gerichtshof als schützenswert erachtet.
Da bei der Planung der Bodensee-Schnellstraße lediglich die
"Lauteracher Ried" berücksichtigt wurde, nicht jedoch die anderen in das
Vogelschutzgebiet einzubeziehenden Regionen, waren die "Überlegungen zur
'Umweltverträglichkeit' der dann verordneten Trasse für die gehörige
Entscheidungsfindung (...) unzureichend", urteilen die
Verfassungsrichter. Den Anträgen auf Aufhebung eines Teils der Trasse
wurde daher stattgegeben, "wiewohl die Rechtswidrigkeit die gesamte
Trasse betrifft".
(Schluss) has/af
Damit ist der Central Park im Unteren Rheintal gerettet, SteuerzahlerIn erspart sich 420 Millionen Euro und der Weg ist frei für eine intelligentere Lösung.
Ein guter Tag für Vorarlberg!

rauch - 3. Jul, 11:16