Huch, die erste Wahlkampferregung!
Wahnsinn! Der Wahlkampf hat seinen ersten (lkünstlichen) Aufreger! "Die Grünen wollen Lebenslänglich abschaffen!" meldet der ORF - und hektisch telefoniert der Rest der Welt hinterher.
Tatsache ist, dass wir ein ganzes Paket an Justizreformen vorgelegt haben und unter anderem dafür eintreten, das Relikt der lebenslangen Freiheitsstrafe zu beseitigen. Relikt deshalbt, weil in der wahren Wirklichkeit des Strafvollzuges kein Mensch tatsächlich den Rest seines Lebens, also bis zu seinem Ableben, nach einer Verurteilung hinter Gittern verbringt. Entlassung auf Bewährung ist auch nach langen Freiheitsstrafen möglich und sinnvoll. Zumal jeder Tag im Gefängnis 100 Euro, jeder Tag Bewährungshilfe hingegen nur 10 Euro kostet und Resozialisierung wohl sinnvoller ist, als wegsperren für immer.
Das gesamte Reformpaket hier:
justiz-zusammenfassung-gruen-positionen-st060728 (pdf, 146 KB)
Die "Sicherheitsexperten" von FPÖ und BZÖ, die ja auch schon Umerziehungslager für Jugendliche nach amerikanischem Vorbild verlangt haben, werden vermutlich eher für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädieren....
Nachtrag zum Thema:
Derzeit befinden sich 153 zu "lebenslang" verurteilte Personen in den österreichischen Justizanstalten, darunter 4 Frauen. Eine Person hat bereits 32 Jahre "abgesessen", 42 sitzen länger als 10 Jahre. Im Durchschnitt bedeutet "lebenslang" in Österreich 21 Jahre.
Im internationalen Vergleich haben Portugal, Spanien, Norwegen und Slowenien die lebenslange Freiheitsstrafe abgeschafft. In diesen Ländern gibt es Höchststrafen von 21 bis 30 Jahren. Deutschland, Großbritannien, Frankreich oder die Niederlande haben die lebenslange Freiheitsstrafe noch. Wesentliche Unterschiede: In Großbritannien müssen "Lebenslängliche" bereits nach 5 Jahren auf eine bedingte Entlassung überprüft werden. In Österreich ist eine bedingte Entlassung erst ab 15 Jahren Haft möglich. In Deutschland ist die Begnadigungspraxis liberaler als in Österreich.
Tatsache ist, dass wir ein ganzes Paket an Justizreformen vorgelegt haben und unter anderem dafür eintreten, das Relikt der lebenslangen Freiheitsstrafe zu beseitigen. Relikt deshalbt, weil in der wahren Wirklichkeit des Strafvollzuges kein Mensch tatsächlich den Rest seines Lebens, also bis zu seinem Ableben, nach einer Verurteilung hinter Gittern verbringt. Entlassung auf Bewährung ist auch nach langen Freiheitsstrafen möglich und sinnvoll. Zumal jeder Tag im Gefängnis 100 Euro, jeder Tag Bewährungshilfe hingegen nur 10 Euro kostet und Resozialisierung wohl sinnvoller ist, als wegsperren für immer.
Das gesamte Reformpaket hier:
justiz-zusammenfassung-gruen-positionen-st060728 (pdf, 146 KB)
Die "Sicherheitsexperten" von FPÖ und BZÖ, die ja auch schon Umerziehungslager für Jugendliche nach amerikanischem Vorbild verlangt haben, werden vermutlich eher für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädieren....
Nachtrag zum Thema:
Derzeit befinden sich 153 zu "lebenslang" verurteilte Personen in den österreichischen Justizanstalten, darunter 4 Frauen. Eine Person hat bereits 32 Jahre "abgesessen", 42 sitzen länger als 10 Jahre. Im Durchschnitt bedeutet "lebenslang" in Österreich 21 Jahre.
Im internationalen Vergleich haben Portugal, Spanien, Norwegen und Slowenien die lebenslange Freiheitsstrafe abgeschafft. In diesen Ländern gibt es Höchststrafen von 21 bis 30 Jahren. Deutschland, Großbritannien, Frankreich oder die Niederlande haben die lebenslange Freiheitsstrafe noch. Wesentliche Unterschiede: In Großbritannien müssen "Lebenslängliche" bereits nach 5 Jahren auf eine bedingte Entlassung überprüft werden. In Österreich ist eine bedingte Entlassung erst ab 15 Jahren Haft möglich. In Deutschland ist die Begnadigungspraxis liberaler als in Österreich.
rauch - 2. Aug, 17:32
banmly (Gast) - 3. Aug, 12:57
die grünen sollten besser aufpassen
... worauf sich ihre Vorschläge reduzieren lassen. In den medien wurde das ganze Paket nicht vorgstellt. Was übrig bleibt ist die Schlagzeile. dass das defacto eh so gehandhabt wird, sagt auch fast niemand.
Ängstliche Bürger die Kinderschänder, Mörder u.ä. für immer weggesperrt wissen wollen beunruhigt das. UND -> Grün wählen kommt f sie schon gar nicht in Frage
Ängstliche Bürger die Kinderschänder, Mörder u.ä. für immer weggesperrt wissen wollen beunruhigt das. UND -> Grün wählen kommt f sie schon gar nicht in Frage
rauch - 3. Aug, 22:14
sie haben recht:
die medien picken immer heraus, was eine gute schlagzeile gibt. was ich vergessen habe und in den medienmeldungen auch nicht durchkam: der so genannte "maßnahmenvollzug" bleibt ja bestehen, d.h. besonders gefährliche, geistig abnorme oder krasse wiederholungstäter werden so lange inhaftiert, bis ein psychiatrisches gutachten positiv ausfällt. so sind aus 18 monaten auch schon mehr als 10 jahre geworden. selbst erlebt bei einem meiner früheren klienten.
Kurt (Gast) - 4. Aug, 15:48
Vorbeugende Maßnahmen...
...werden zum Zweck der Prävention eingesetzt, wenn es die besondere Gefährlichkeit der Person erfordert, aber die Maßnahme hat nicht den Zweck der Rechteseinbuße, sprich Freiheitsentzug, vorbeugende Maßnahmen werden in der Bevölkerung immer noch mit Strafvollzug gleich gesetzt....und kommen nur bei §§ 21, 22, 23 StGB zu Anwendung.
Das StGB befolgt für den Täter das günstige Prinzip des Vikariierens, die vorbeugende Maßnahme wird grundsätzlich unter voller Anrechnung auf die Strafe vor dieser, stellvertretend zur Strafe (meist über einen längeren Zeitraum)vollzogen .
Das StGB befolgt für den Täter das günstige Prinzip des Vikariierens, die vorbeugende Maßnahme wird grundsätzlich unter voller Anrechnung auf die Strafe vor dieser, stellvertretend zur Strafe (meist über einen längeren Zeitraum)vollzogen .
Theo (Gast) - 20. Apr, 08:19
Ein wichtiges Thema
.. habe den Blog leider erst jetzt entdeckt - stimme vollinhaltlich zu!
Theo
Theo
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